Landkreis Nienburg
Seit dem Jahr 2008 gilt in Niedersachsen das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG). Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einrichten, das sie bei der Verwirklichung der Ziele des Gesetzes unterstützt. Als Interessenvertretung der im Kreisgebiet lebenden Menschen mit Behinderung wurde im April 2009 der „Behindertenbeirat des Landkreises Nienburg/Weser" erstmals gebildet.