Antrag
auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
Ein schriftlicher Antrag kann online über das Online-Formular oder postalisch mit ausgefüllten Antragsformular gestellt werden.
Online-Formular
Online-Formular in Leichter Sprache
Antragsformular für den Postweg
Antragsformular für den Postweg in Leichter Sprache
Des Weiteren ist es hilfreich, wenn der Beschwerde alle Unterlagen beigefügt werden, die zur Erfassung des Beschwerdesachverhalts beitragen können.
Um im Schlichtungsverfahren Barrierefreiheit gewährleisten zu können, fragt die Schlichtungsstelle bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller Angaben zu ihrer oder seiner Behinderungsart und etwaiger besonderer behinderungsbedingter Bedürfnisse ab. Für das spätere Verfahren sind dann Hinweise auf spezielle Vorkehrungen, wie beispielsweise der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/-innen, hilfreich. Die Schlichungsstelle kann einen Dolmetscher organisieren.