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Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäß § 9d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)

Hinweise zum Ausfüllen:

  • Alle mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder, die zwingend ausgefüllt werden müssen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.
  • Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz. Die Mitarbeitenden sowie die ehrenamtlich schlichtenden Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die beteiligte öffentliche Stelle wird durch die Schlichtungsstelle über Ihr Anliegen in Kenntnis gesetzt.
  • Das Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten unentgeltlich.
    Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
  • Das Schlichtungsverfahren wird durch ehrenamtlich schlichtende Personen durchgeführt.
  • Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf unserer Internetseite.

Angaben zur Antragsstellerin / zum Antragssteller:

*Pflichtangabe

ggf. Vollmacht

Bitte füllen Sie das Vollmachtsformular nur aus, wenn Sie eine Vertretung beim Schlichtungsverfahren benötigen.

Vollmachtgeberin / Vollmachtgeber:

Hiermit bevollmächtige ich (Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber) die untenstehende Person (Bevollmächtigte/Bevollmächtigter), mich im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu vertreten. Dies beinhaltet, dass sämtlicher Schriftverkehr im Rahmen des Schlichtungsverfahrens ausschließlich über die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten erfolgt.

Mir ist bekannt,

  • dass ich einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens direkt bei der Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG stellen kann und eine Vertretung, insbesondere durch einen Rechtsbeistand, nicht erforderlich ist und
  • dass das Schlichtungsverfahren für alle Beteiligten unentgeltlich ist. Eventuelle Kosten, die durch die Einschaltung von Dritten entstehen, werden davon nicht erfasst und müssen von mir selbst getragen werden.

Diese Vollmacht ist bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens gültig.

Bevollmächtigte / Bevollmächtigter:

Angabe zur beteiligten öffentlichen Stelle:

Angaben zum Sachverhalt:

* Einverständniserklärung

Meine im Rahmen des Schlichtungsverfahrens erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt.

Ich willige in die Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für das Schlichtungsverfahren ein.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass

  • die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG meinen Antrag und sämtliche relevante Unterlagen an die beteiligte öffentliche Stelle oder die beteiligten öffentlichen Stellen weiterleitet und
  • der beteiligten öffentlichen Stelle oder den beteiligten öffentlichen Stellen sämtliche für das Schlichtungsverfahren relevanten Daten an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG übermittelt bzw. übermitteln.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Schlichtungsstelle bei Unzuständigkeit meinen Antrag ggf. an die zuständigen Behörden, Institutionen oder Stellen weiterleitet und diese bittet, meine Angelegenheit zu prüfen und mir, wenn möglich, weiterzuhelfen.

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