Antrag auf ein Schlichtungs-Verfahren
Internet-Seiten müssen
barriere-frei sein.
Barriere-frei heißt:
Alle Menschen können
die Internet-Seite finden und benutzen.
Im Niedersächsischen
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:
Es gibt eine Schlichtungs-Stelle
für Menschen mit Behinderungen.
Schlichten bedeutet:
sich einigen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit
über Internet-Seiten
von öffentlichen Stellen.
Bitte beachten Sie:
- Das Schlichtungs-Verfahren kostet für Sie kein Geld.
- Sie brauchen keinen Anwalt.
- Sie können sich vertreten lassen.
Das heißt:
Jemand kann für Sie
sprechen und entscheiden.
Zum Beispiel:
Ihre Mutter oder Ihr Vater.
Oder Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer.
- Die öffentliche Stelle bekommt Bescheid über Ihren Antrag.
- Die Schlichtungs-Stelle gibt keine Informationen an andere Personen.