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Antrag auf ein Schlichtungs-Verfahren

Internet-Seiten müssen barrierefrei sein.

Internet-Seiten müssen

barriere-frei sein.

Barriere-frei heißt:

Alle Menschen können

die Internet-Seite finden und benutzen.

Im Niedersächsischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht: Es gibt eine Schlichtungs-Stelle für Menschen mit Behinderungen.

Im Niedersächsischen

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:

Es gibt eine Schlichtungs-Stelle

für Menschen mit Behinderungen.

Schlichten bedeutet:

Schlichten bedeutet sich einigen.Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit über Internet-Seiten von öffentlichen Stellen.

sich einigen.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streit

über Internet-Seiten

von öffentlichen Stellen.

Bitte beachten Sie:

  • Das Schlichtungs-Verfahren kostet für Sie kein Geld.
  • Sie brauchen keinen Anwalt.
  • Sie können sich vertreten lassen.

Das heißt:

Jemand kann für Sie

sprechen und entscheiden.

Zum Beispiel:

Ihre Mutter oder Ihr Vater.

Oder Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer.

  • Die öffentliche Stelle bekommt Bescheid über Ihren Antrag.
  • Die Schlichtungs-Stelle gibt keine Informationen an andere Personen.

Informationen über Sie:

*Pflichtangabe

Die nächsten Informationen sind freiwillig.

Wenn Sie das wollen.

Dann schreiben Sie

die Informationen.

Vollmacht

Vielleicht brauchen Sie einen Vertreter

beim Schlichtungs-Verfahren.

Das heißt:

Jemand kann für Sie

sprechen und entscheiden.

Zum Beispiel:

Ihre Mutter oder Ihr Vater.

Oder Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer.

Dann müssen Sie

dieses Formular ausfüllen.

Damit geben Sie eine Vollmacht.  

 

Das kann vielleicht Geld kosten.

Ein Anwalt kostet Geld.

Aber Sie brauchen keinen Anwalt.

 

Sie können auch selbst

einen Antrag schreiben.

Dann müssen Sie

die Informationen nicht schreiben.

Formular für eine Vollmacht

Füllen Sie dieses Formular nur aus,

wenn Sie einen Vertreter brauchen.

Informationen über Sie:

Die nächsten Informationen sind freiwillig.

Wenn Sie das wollen.

Dann schreiben Sie

die Informationen.

Informationen über Ihre Vertreterin oder Ihren Vertreter:

Die nächsten Informationen sind freiwillig.

Wenn Sie das wollen.

Dann schreiben Sie

die Informationen.

Informationen über die öffentliche Stelle:

Die nächsten Informationen sind freiwillig.

Wenn Sie das wollen.

Dann schreiben Sie

die Informationen.

Angaben zum Sachverhalt:

Einverständnis-Erklärung

Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben:

Sie müssen alle Punkte wollen:

  • Die Schlichtungs-Stelle

bekommt Ihren Antrag.

Die Schlichtungsstelle gibt den Antrag

und alle wichtigen Unterlagen

an die öffentliche Stelle weiter.

  • Die öffentliche Stelle hat

vielleicht auch Unterlagen.

Die öffentliche Stelle gibt

diese Unterlagen vielleicht

an die Schlichtungs-Stelle weiter.

*Pflichtangabe

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