Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Nach Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention haben die Vertragsstaaten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit allen Kindern sämtliche Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Ein wesentlicher Schritt, um Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Kinder zu erzielen, ist der Weg hin zu einem inklusiven Bildungssystem.