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Frauen mit Behinderungen

In der UN-Behindertenrechtskonvention ist anerkannt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind

Mehrfache Diskriminierung

Nach Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufgrund des Kriteriums der Behinderung und des Kriteriums des Geschlechts gleich mehreren Diskriminierungen ausgesetzt.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dies anzuerkennen und Maßnahmen zu ergreifen und so zu gewährleisten, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt beanspruchen können. Auch ist die Geschlechterperspektive bei der Umsetzung der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention zu beachten.

Es sind alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, das Empowerment der Frauen, zu treffen

(Anm.: Empowerment bezeichnet Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen oder Gemeinschaften erhöhen und es ihnen ermöglichen sollen, ihre Interessen (wieder) selbstverantwortlich und eigenständig zu vertreten und wahrzunehmen).

Berücksichtigung im Niedersächsischen Landesrecht

Das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG)  trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Unter § 3 dieses Gesetzes wird der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern hervorgehoben durch folgende verpflichtende Regelung:
„Die öffentlichen Stellen berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen und Männern mit Behinderungen.“

Beruf, Familie und Behinderung

Obwohl die Rechte der Frauen mit Behinderungen sowohl staatenübergreifend in der UN-BRK als auch in Gesetzen der Bundesländer, wie z.B. das NBGG in Niedersachsen, festgeschrieben sind, gibt es noch immer großen Handlungsbedarf. Besonders im kleinen Maßstab, im Arbeitsleben oder im familiären Umfeld, sind noch umfassende Bewusstseinsprozesse erforderlich, die ein fortschreitendes Umdenken in punkto Gleichberechtigung und Teilhabe möglich machen.

Frauen mit Behinderungen sind häufig durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf überproportional stark belastet. Oft schaffen es Frauen mit Behinderung deswegen nicht, an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilzunehmen, sind dadurch häufiger und länger arbeitslos. Das 9. Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung regelt, dass alle Rehabilitationsträger die Bedürfnisse von Frauen besonders berücksichtigen müssen.

Netzwerke

Niedersächsisches Netzwerk von Frauen mit Behinderungen

Das Niedersächsische Netzwerk von Frauen mit Behinderungen ermöglicht den Kontakt und den Austausch von Frauen mit Behinderungen auf Landesebene, sodass gemeinsame Themen auf Netzwerktagungen und Veranstaltungen behandelt werden können.

Weibernetz e.V. - Politische Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen

Weibernetz e.V. ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie den Landesnetzwerken und Koordinierungsstellen behinderter Frauen.

Bundesnetzwerk für Frauenbeauftragte in Einrichtungen

Das Bundesnetzwerk für Frauenbeauftragte in Einrichtungen war von Oktober 2016 bis September 2019 ein Projekt von dem Verein Weibernetz e.V..

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