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Die Aufgaben der Landesbeauftragten

Grundlage

Allen Aufgaben der Landesbeauftragten liegt das große Ziel zugrunde, Inklusion in der Gesellschaft umzusetzen. Im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ist unter anderem gemäß §10 NBGG das Amt der Landesbeauftragten beschrieben.

Wesentliches Ziel des NBGG ist es, darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beseitigt und verhindert werden, dass ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in allen Lebensbereichen gewährleistet ist und dass ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist. 

Aufgaben der Landesbeauftragten nach NBGG

Die Landesbeauftragte setzt sich dafür ein, dass die Ziele des NBGG verwirklicht und die Vorgaben der europäischen, nationalen und niedersächsischen Gesetze sowie der völkerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Das NBGG regelt unter anderem:

  • Die Beteiligung bei Gesetzgebung: Die Ministerien und die Staatskanzlei müssen die Landesbeauftragte einbeziehen, wenn neue Gesetze, Verordnungen oder wichtige Projekte geplant werden, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
  • Der UN-Koordinierungsmechanismus: Die Landesbeauftragte koordiniert unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen (z.B. Verbänden, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten) die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene. Sie sorgt mit dafür, dass die Rechte der UN- BRK im Alltag ankommen.
  • Auskunfts- und Einsichtsrechte: Alle öffentlichen Stellen müssen die Landesbeauftragte dabei unterstützen, ihren Aufgaben nachzukommen. Ihr müssen Fragen beantwortet und im zulässigen Rahmen Einblick in Dokumente geben werden. 

Darüber hinaus

Die Landesbeauftragte wirkt aktiv beim Niedersächsischen Aktionsplan Inklusion der Landesregierung mit. Dieser trägt dazu bei, mit gezielten Maßnahmen schrittweise die UN-BRK im Land Niedersachsen umzusetzen.

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist eine wichtige Aufgabe der Landesbeauftragten, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit zu vertreten und auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Durch Pressearbeit, öffentliche Stellungnahmen und Veranstaltungen trägt sie dazu bei, über Barrieren aufzuklären, das Bewusstsein für Inklusion zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Die Landesbeauftragte ist vorsitzendes Mitglied des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen (LBBR).

Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) wird von der Landesbeauftragten und ihrem Team in seiner Arbeit unterstützt. 
Eine weitere wichtige Aufgabe ist ihre Mitarbeit in der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen (KBB). Die Arbeit in der KBB dient unter anderem der Information, der Abstimmung bundesweiter politischer Positionen und der Formulierung gemeinsamer Standpunkte.

Zu den Aufgaben der Landesbeauftragten gehört auch die Mitarbeit in weiteren wichtigen Gremien, wie dem Landesfachbeirat Psychiatrie Niedersachsen, dem Niedersächsischen Landespflegeausschuss und dem Landespräventionsrat Niedersachsen. Dort bringt sie die Perspektive und Interessen von Menschen mit Behinderungen in fachliche und politische Entscheidungsprozesse ein.