Schrittweise Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
Die barrierefreie Gestaltung der Webseiten und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen erfolgt schrittweise.
Daher sind die Verpflichtungen wie folgt anzuwenden:
- auf Websites öffentlicher Stellen, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23. September 2019;
- auf alle Websites öffentlicher Stellen, die nicht unter Buchstabe a fallen: ab dem 23. September 2020;
- auf mobile Anwendungen öffentlicher Stellen sowie deren elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung: ab dem 23. Juni 2021.