Niedersächsischer
Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR)
Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) ist ein Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten der Landkreise, Gemeinden, Samtgemeinden und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover. Er ist ein freiwilliger Zusammenschluss der oben genannten Mitglieder und will sich über die politischen Entwicklungen für und mit Menschen mit Behinderungen in den niedersächsischen Regionen austauschen. Die Geschäftsstelle des Inklusionsrates ist bei der niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen angesiedelt.
Die Vollversammlung des Inklusionsrates ist das Beschlussgremium. An dieser nehmen alle stimmberechtigten Mitglieder teil.
Stimmberechtigt sind:
- die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
- die kommunalen Behindertenbeauftragten
- je ein Mitglied jedes kommunalen Behindertenbeirates, dessen Gemeinde gegenüber dem Büro der Landesbeauftragten bestätigt, dass der Beirat die Interessen der Menschen mit Behinderungen in der jeweiligen Gebietskörperschaft vertritt.
Des Weiteren werden zu den Vollversammlungen Gäste eingeladen. Diese haben kein Stimmrecht. Dazu gehören:
- eine Vertreterin des Netzwerkes behinderter Frauen,
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesseniorenbeirates sowie
- je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Organisationen im beratenden Ausschuss des Integrationsamtes, die die Menschen mit Behinderungen vertreten.
Die Vollversammlung findet grundsätzlic zweimal jährlich statt. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Dort stellen die Mitglieder Projekte und Themen vor, an denen sie arbeiten, holen sich Informationen von externen Referentinnen und Referenten und laden zur Zusammenarbeit ein.
Auch werden bei diesen Treffen Anträge zu gemeinsamen Aktionen gestellt. Verschiedene Arbeitsgruppen können zu Themenschwerpunkten gebildet werden. Der Inklusionsrat hat das Recht, ein Mitglied in den Landesbehindertenbeirat zu entsenden. Dieses Mitglied soll einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen dem Inklusionsrat und dem Landesbehindertenbeirat gewährleisten.
Darüber hinaus finden sich die Mitglieder des Inklusionsrates in derzeit sieben Regiogruppen zusammen.
Regiogruppe 1: Braunschweig und Umland/Süd
Regiogruppe 2: Lüneburg und Umland
Regiogruppe 3: Hannover und Umland
Regiogruppe 4: Cuxhaven und Umland/Elbe-Weser
Regiogruppe 5: OstFriesland
Regiogruppe 6: Ems-Hase-Vechte
Regiogruppe 7: Oldenburg/Nord-West
Regiogruppe 8: (Südniedersachsen)
Die einzelnen Regiogruppen entsenden jeweils zwei Regiosprecherinnen bzw. Regiosprecher. Diese bilden einen Regiosprecherkreis, welcher grundsätzlich mehrmals im Jahr tagt.