Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
Die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist nach § 219 Sozialgesetzbuch IX eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, sowohl eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten als auch zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Die Werkstatt fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen (siehe auch Budget für Arbeit). Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören auch ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.
Die entsprechenden Einrichtungen sind in Deutschland in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) organisiert. Die BAG WfbM ist der freiwillige und selbstlose bundesweite Zusammenschluss der Träger aller Einrichtungen, die den Menschen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen, welche sich ihr Leben aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder durch Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sichern können. Der Verband dient seinen Mitgliedern als Berater und Interessenvertretung in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten.
Für Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe (LAG A | B | T) der Zusammenschluss der Rechtsträger von Leistungsanbietern zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Beeinträchtigung in Niedersachsen. Die LAG A | B | T Niedersachsen gliedert sich in 5 Regionalarbeitsgemeinschaften (RAG A | B | T).
Mit der ersten Reformstufe des BTHG wurde die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung eingeführt sowie die Funktion der Frauenbeauftragten in Werkstätten geschaffen. Diese Neuerungen stärkten die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die Beschäftigten in den Werkstätten haben gesetzlich vorgeschriebene Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte: Sie wählen im Arbeitsbereich Werkstatträte, die ihre Interessen gegenüber der Werkstattleitung vertreten. Außerdem erhalten die weibliche Werkstattbeschäftigte weitere Unterstützung durch die Frauenbeauftragte.
Das Büro der Landesbeauftragten führt jährlich im Herbst Fachtage für Bewohnervertretungen, Werkstatträte sowie Frauenbeauftragte durch. Hier erhalten Sie Informationen über die Fachtage 2018 und über die Fachtage 2019.