LBB

51. Konferenz

des Niedersächsischen Inklusionsrates für Menschen mit Behinderungen

04.05.2021 in Oldenburg

Der Niedersächsische Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen fordert in seiner Oldenburger Erklärung mehr Selbstbestimmung und Teilhabe bei der Pflege von Menschen mit Behinderungen und Orientierung an ihren individuellen Bedarfen

Anlässlich der 51. Sitzung des Niedersächsischen Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen zum Thema „Pflege in Niedersachsen“ fordern die kommunalen Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte in der Oldenburger Erklärung Pflege-, Betreuungs- und Teilhabeleistungen entsprechend der Bedarfe und Wünsche des jeweiligen Menschen mit Behinderungen jeden Alters auszurichten. Dafür ist eine individuelle und ausführliche Bedarfsermittlung unerlässlich. Leistungen sind „wie aus einer Hand“ zu gewähren.

Selbstständigkeit nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) ist nicht zwangsläufig mit Teilhabe gleichzusetzen. Teilhabeleistungen sind im Sinne der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) geregelt. In der Praxis i st es besonders bei der Pflege von Menschen mit Behinderungen wichtig, die Pflegeleistungen mit den Leistungen zur Teilhabe gut miteinander zu verzahnen und aufeinander abzustimmen. Eine selbstbestimmte Lebensführung muss möglich sein. Menschen, hierzu zählen sowohl Menschen mit Pflegebedarf als auch pflegende Angehörige, müssen dazu befähigt (empowert) werden, ihre Bedarfe und Wünsche zu äußern, woran sich Pflegeleistungen orientieren.

Forderungen des Inklusionsrates sind beispielsweise außerklinische intensivmedizinische ambulante Wohnmöglichkeiten für junge Erwachsene und Erwachsene mit Pflegebedarf/Betreuungsbedarf zu schaffen und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige auszubauen.

Zudem wurden in der Sitzung des Inklusionsrates auch die Herausforderungen für die Pflege während der Corona-Pandemie erörtert. Der Paradigmenwechsel weg von den Prinzipien Fremdbestimmung und Fürsorge hin zu Empowerment und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflegebedarf darf keinesfalls aus den Augen verloren werden. Es gibt sowohl grundsätzlich als auch gerade während der Corona-Pandemie deutlichen Verbesserungsbedarf. Teilhabe muss trotz Infektionsschutz wieder mehr in den Fokus gerückt werden.

Es bedarf einer wissenschaftlichen Begleitforschung zur Pflege- und Teilhabesituation von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen nach einer Corona-Infektion, welche Langzeitfolgen (Long-/Post-Covid) aufweisen. Auch Rehabilitationsmaßnahmen müssen bereits während der Behandlungen auf der Intensivstation ausgeweitet und nach einer überstandenen Covid-Erkrankung barrierefrei gestaltet werden, so dass auch Menschen mit Behinderungen und einem (noch) hohen Pflegebedarf an einer fachspezifischen und bedarfsorientierten Rehabilitationsmaßnahme teilhaben können. Assistent:innen müssen mit in die Rehabilitationseinrichtung aufgenommen werden. Pflege muss auch in der Rehabilitation 24/7-Stunden/Tage gewährleistet sein. Zudem fordert der Inklusionsrat einen weiteren Auf- und Ausbau barrierefreier digitaler Strukturen beispielsweise mit Unterstützung von „Digital-Assistenz“ vor Ort.

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