Landkreis Oldenburg
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Behindertenbeauftragte
Die Beauftragte stellt für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen eine Anlaufstelle vor Ort mit "Wegweiserfunktion" dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.
Kreisbehindertenbeirat
Der Kreisbehindertenbeirat besteht aus 8 Bürgerinnen und Bürgern aus unterschiedlichen Gemeinden mit und ohne Behinderungen. Der Kreisbehindertenrat setzt sich für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Das Gremium ist „Sprachrohr“ von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Oldenburg. Der Kreisbehindertenrat ist als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss vertreten. Er hat ein Informationsrecht in allen öffentlichen Ausschüssen des Kreises und ein Anhörungsrecht im Kreistag. Die Behindertenbeauftragte des Landkreis Oldenburg unterstützt den Rat in seiner Arbeit.