Landkreis Schaumburg
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Der Kreisbehindertenrat wurde gebildet durch Beschluss des Kreistages durch Satzung vom 25.02.2004.
Er umfasst 17 Delegierte und 17 stellvertretende Delegierte aus den Städten, Samtgemeinden und der Gemeinde Auetal und versteht sich als legitimierte, politisch und konfes-sionell unabhängige Vertretung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Landkreis Schaumburg. Er vertritt die Belange der Behinderten gegenüber dem Landkreis und anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit.