Landkreis Lüchow-Dannenberg
Die gemeinsame Behindertenbeauftragte der Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) sowie des Landkreises Lüchow-Dannenberg trägt zur Verwirklichung der Gleichstellung von behinderten Menschen in Lüchow-Dannenberg bei.
Aufgaben der Behindertenbeauftragte:
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für behinderte Menschen
- Förderung der Zusammenarbeit der gemeinnützigen Vereine und der gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Behörden und Betriebe in Bezug auf Behindertenarbeit
- Beratung von Menschen mit Beeinträchtigung oder deren Anghörigen.
Die Behindertenbeauftragte hat das Recht, bei Beratungen innerhalb der Verwaltung und in sämtlichen Ausschüssen mitzuwirken, wann immer Angelegenheiten von behinderten Menschen betroffen sind oder betroffen sein könnten. Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Anregungen, Vorschläge oder sonstige Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden können.