Das inklusive Bildungssystem
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem dazu verpflichtet, ein Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderung vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule vor Ort hat. Menschen mit und ohne Behinderungen leben und lernen gemeinsam. Zusätzlich sollen für alle Lernenden inklusive Angebote zur Verfügung stehen. Damit manifestiert die UN-BRK zwar das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit einer Behinderung, jedoch bietet diese pädagogische Perspektive auch die Förderung eines jeden Kindes. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jedes Kind mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.
Ebenso soll der Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und zu lebenslangem Lernen gleichberechtigt mit anderen gewährleistet werden. Menschen mit Behinderungen müssen weiterhin durch geeignete Maßnahmen den Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten und sozialer Kompetenzen ermöglicht werden.